Fallbeispiel für Versicherungsbetrug | Versicherungsdetektive Frankfurt a.M.


Im Sommer 2016 hatte der hiesige Auftraggeber der Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH (069 1201 8454-0) in Fulda mit seinem Pkw einen Unfallschaden verursacht. Versehentlich war er mit sehr niedriger Geschwindigkeit rückwärts gegen ein parkendes Fahrzeug gerollt. Es kam zu einer Berührung der mit einer Schutzkappe abgedeckten Anhängerkupplung des verursachenden Pkw mit dem Nummernschild des parkenden Autos. Der anschließend gefertigte Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schadens wurde auf eine vierstellige Summe angesetzt und bildete die Grundlage für die Schadenersatzzahlung der Versicherung des Auftraggebers unserer hessischen Detektive. Der Klient hatte nicht nur eine Selbstbeteiligung zu zahlen, sondern musste auch eine Prämienerhöhung hinnehmen.

 

Da der durch den Unfall verursachte sichtbare Schaden allerdings nur eine kleine Eindellung am Kennzeichen betraf und die zum Kostenvoranschlag mitgelieferten Fotoaufnahmen nicht mit dem ursprünglich festgestellten Schaden korrelierten, bezweifelte unser Auftraggeber die Korrektheit des Werkstattangebots und witterte Verwicklungen zwischen dem KFZ-Meister und der Unfallgeschädigten, die sich nach seiner Ansicht womöglich auf einen gemeinschaftlichen Versicherungsbetrug geeinigt hatten. Das Auftragsziel unserer Detektei in Hessen bestand darin, diesen Verdacht zu prüfen und bei einer etwaigen Bestätigung gerichtsfeste Beweise vorzulegen.


Versicherungsbetrug
Ein Werkstattbesuch, der nichts kostet, sondern sogar noch Geld einbringt? Diesen Verdacht unseres Auftraggebers aus Fulda galt es zu prüfen.

Fotoabgleich mit einem baugleichen Fahrzeug


Im ersten Ermittlungsschritt unternahm unser leitender Privatdetektiv in Hessen eine Sichtprüfung eines Fahrzeugs, das dem beschädigten Unfallfahrzeug baugleich war. Um die Fotoaufnahmen aus dem Kostenvoranschlag mit dem baugleichen Fahrzeug vergleichen zu können, fertigte unser Ermittler Fotos aus identischen Perspektiven; teilweise war hierfür die Demontage einzelner Teile notwendig. Zu den fotografierten Ansichten zählten nicht nur Detailaufnahmen des Nummernschildhalters, dessen Beschädigung am Unfallfahrzeug unstrittig war, sondern auch Frontal- und Draufsichten, teils mit geöffneter Motorhaube.

 

Bereits bei der Erstauswertung der Fotografien ergaben sich Ungereimtheiten. So waren auf den Aufnahmen des angeblichen Unfallfahrzeugs verschiedene Merkmale zu erkennen, die am baugleichen Pkw nicht existierten. Hierzu zählten unter anderem eine Haltenase, eine längliche Karosserieeinpressung ab Werk, mehrere Bohrungen für die Nummernschildhalterung sowie eine Delle im Kunststoff, die nicht mit dem Unfallhergang korrelierte. Um diese Punkte und weitere offene Fragen zu besprechen, begab sich unser Wirtschaftsermittler am Folgetag zu der Kfz-Werkstatt, die den Kostenvoranschlag gefertigt hatte.


Befragung des Werkstattmeisters


Beim Besuch unseres Wirtschaftsdetektivs in Hessen zu den regulären Geschäftszeiten der KFZ-Werkstatt stellte sich selbige als zwar vorhanden, jedoch zu diesem Zeitpunkt geschlossen heraus. Mittels Befragung von Anwohnern konnte der Rechercheur die Wohnadresse des Werkstattinhabers, der auch den Kostenvoranschlag gefertigt hatte, in Erfahrung bringen. Tatsächlich traf er den KFZ-Meister auf dessen Grundstück an, schilderte ihm den Sachverhalt wahrheitsgemäß, d.h. ohne Nutzung einer Legende, und befragte ihn zu diversen offenen Punkten.

 

Zunächst bejahte der KFZ-Mechaniker, den Kostenvoranschlag und die Fotos selbst gefertigt zu haben. Da die Bilder des Mechanikers nicht mit dem Vergleichsfahrzeug korrelierten und für das Abfotografieren der gleichen Perspektiven durch unseren Ermittler Demontagen notwendig gewesen waren, fragte der Detektiv den KFZ-Meister, ob dieser vor der Erstellung der Aufnahmen Teile verändert oder demontiert hatte. Der Automechaniker verneinte, abgesehen vom Kennzeichen Veränderungen/Demontagen vorgenommen zu haben. Auf weitere Nachfrage, was genau repariert worden sei, gab der Werkstattinhaber an, dass er den Stoßfänger hinter dem Nummernschild sowie das Kennzeichen selbst habe ausbeulen müssen. Als sich der Ermittler erkundigte, wie die Reparatur eines solchen Stoßfängers durchgeführt werde, zeigte sich der KFZ-Meister ungehalten; er habe fast 30 Jahre Berufserfahrung und wisse sehr genau, was er tue. Unser Privatdetektiv in Hessen bedankte und verabschiedete sich im Anschluss. Ominös erschien ferner, dass die im Kostenvoranschlag aufgeführte Adresszeile der Geschädigten mit Tipp-Ex überzogen und handschriftlich verändert worden war. Der Meister gab an, diese Änderung nicht vorgenommen zu haben.


Einholung zweier unabhängiger Expertenmeinungen


Unter der Annahme, dass die dokumentierten Schäden, auf denen das ursprüngliche Reparaturangebot basierte, behoben werden sollten, holte sich der Ermittler unserer Wirtschaftsdetektei in Hessen ein alternatives Angebot einer offiziellen Vertragswerkstatt aus der Region mit demselben Abrechnungssystem ein. Dieses Angebot belief sich auf lediglich zwei Drittel des ersten Kostenvoranschlags – unter anderem, weil der Stundenlohn des Ursprungsangebots der freien Werkstatt Ausmaße eines Porsche-Zentrums oder einer Mercedes-Vertragswerkstatt annahm und rund 100-300 % über den Sätzen diverser angefragter Vergleichswerkstätten aus derselben Region lag. Auch die angegebene Stundenzahl für die Reparaturen wurde als völlig überzogen bezeichnet – die Vertragswerkstatt hätte nicht einmal die Hälfte der Stunden veranschlagt.

 

Im weiteren Ermittlungsverlauf suchte unser Detektiv einen befreundeten KFZ-Mechaniker auf, um ihn zum Sachverhalt und speziell zu der Problematik zu befragen, ob es sich beim ursprünglich fotografierten Pkw überhaupt um das Unfallfahrzeug handeln konnte. Der Mechaniker sagte zweifelsfrei aus, dass die Fotos aus dem Kostenvoranschlag auf keinen Fall ein KFZ dieses Typs zeigten – egal welchen Baujahrs. Ferner bestätigte er die Vermutung unseres Ermittlers, dass bei einem Aufprall von einer Stärke, der die angegebenen Schäden am Stoßfänger hinter dem Kennzeichen verursacht hätte, gleichfalls eine größere Beschädigung am Kennzeichen selbst entstanden wäre, die sich in Materialrissen am Stoßdämpfer und in einer teilweise gebrochenen Nummernschildhalterung manifestiert hätten. Beides war jedoch laut Kostenvoranschlag nebst der gefertigten Fotos und auch nach Aussage des verdächtigen KFZ-Meisters selbst nicht der Fall.


Abrechnung von Vorschäden über die Versicherung unseres Auftraggebers


Das Foto des Schadens am Nummernschild korrelierte nicht mit dem Foto desselben Bereichs, das der Klient unserer Detektei in Hessen noch am Unfallort gefertigt hatte. Speziell gab der KFZ-Meister eine zweite Delle an einer anderen Stelle des Nummernschilds an, jedoch ist der Logik folgend auszuschließen, dass ein einziger Kontakt mit einer abgedeckten Anhängerkupplung zwei Dellen an horizontal circa 15 Zentimeter voneinander entfernten Stellen verursacht. Da die zweite Delle mit diversen Materialrissen einherging, in denen sich im Unterschied zur fraglos von unserem Klienten verursachten Delle bereits deutlich sichtbarer Schmutz abgelagert hatte, muss auf einen Vorschaden geschlossen werden, der im Zuge dieses Unfalls abgerechnet wurde. Einen ähnlich gelagerten Vorschaden hatte die Geschädigte bereits am Unfalltag mit den Worten "Das wird teuer, das hatte ich vor kurzem schon einmal" zugegeben.

 

Denkbar wäre zudem, dass die Delle vorsätzlich inszeniert wurde. Zumindest beim Vergleichsfahrzeug ließ sich der Kunststoff in diesem Bereich per Hand eindrücken und begab sich nach kurzer Wartezeit automatisch zurück in den Ursprungszustand. Falls dies beim angeblichen Unfallfahrzeug ebenfalls möglich war, hätte man auf diese Weise leicht einen Schaden vortäuschen können.


Zweifelloses Ergebnis: Versicherungsbetrug


In diesem Ermittlungsverfahren unserer Privatdetektei in Hessen ging es nicht um die Feststellung einer Unfallschuld, sondern um die Frage sowie bei Bejahung um die Art und Weise, ob/wie sich durch Vorspiegelung falscher bzw. durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen ein rechtswidriger Vermögensvorteil zu Lasten der Versicherung und des unfallverursachenden Versicherungsnehmers verschafft wurde. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass es sich bei dem Pkw, der für den Kostenvoranschlag fotografiert wurde, auf keinen Fall um das Unfallfahrzeug handeln konnte.

 

 

Offensichtlich wurde der ältere Schaden über die Versicherung unseres Klienten abgerechnet. Beim eigentlichen Schaden handelte es sich lediglich um einen Bagatellschaden, der lediglich die Kosten für ein neues Nummernschild hervorgerufen hätte. Im Übrigen waren bis Ermittlungsende weder das Nummernschild noch die Frontschürze am Unfallfahrzeug tatsächlich erneuert worden.


*Hinweise*


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

 

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Frankfurt bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.