Gerichtsfeste Beweisführung durch Detektive aus Frankfurt


Die Beweisführung einer Detektei für einen Zivil- oder Strafprozess ist im Allgemeinen eine Kombination aus Personenbeweis und Sachbeweis. Sie setzt sich aus drei Säulen zusammen:

  • dem schriftlichen Ermittlungsbericht
  • der Zeugenaussage der eingesetzten Ermittler
  • der Bilddokumentation nebst etwaiger weiterer Dokumente, die als Sachbeweis dienen

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Detektive sind neutrale Beobachter


Für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen recherchieren und observieren unsere Detektive in Frankfurt, Hessen und weltweit, um Beweise akribisch und detailgetreu zu dokumentieren. Natürlich kann man einen vermeintlich untreuen Ehepartner oder illoyalen Mitarbeiter auch selbst beobachten oder im Verwandten- und Bekanntenkreis um derartige Unterstützung bitten, doch nicht nur fehlen Observationsfähigkeiten und Ermittlungserfahrungen, auch sind die bei einem solchen Vorgehen eruierten Beweise in den meisten Fällen nicht gerichtsfest, da die „Hobby-Ermittler“ zwangsläufig nicht objektiv und unabhängig sein können, weshalb ihre Feststellungen persönliche Sicht- und Auslegungsweisen beinhalten.


Die Ermittler der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt hingegen sind neutrale Beobachter der Vorgänge ohne private Verbindungen zum Auftraggeber oder zur Zielperson. Nur so können die Objektivität, Korrektheit und somit Gerichtsverwertbarkeit der ermittelten Beweise, Zeugenaussagen, Schrift- und Bilddokumentationen unserer Detektive gewährleistet werden. Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter 069 1201 8454-0 oder info@aaden-detektive-frankfurt.de.


Detektei Frankfurt | Detektiv Frankfurt am Main | Privatdetektiv Frankfurt
Die Beweise, die durch die Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt erhoben werden, sind gerichtsverwertbar.