Ermittlungen im Compliance-Management | Nachweis von Verstößen


Während der Begriff Compliance in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache und in großen Unternehmen bei der Organisation ihrer Firmenstruktur bereits seit Jahren gang und gäbe ist, kennt der Großteil der Bürger kaum die genaue Bedeutung dieser wichtigen Grundlage für reibungslose Arbeitsabläufe. Vom Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wird Compliance als die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, ethischer, regulatorischer und firmeninterner Vorschriften bezeichnet, die vom Firmenvorstand überwacht wird. Diese Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen ist in den Paragraphen 9, 30 und 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgesetzt und soll garantieren, dass aus dem Unternehmen heraus keine Straftaten begangen werden. Unsere Wirtschaftsdetektive aus Frankfurt a.M. weisen in der Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen regelmäßig auf die Wichtigkeit solcher Compliance-Regelungen hin, damit einerseits das Unternehmen besser vor internen wie auch externen Attacken geschützt ist und andererseits eine optimierte Schulung der Mitarbeiter stattfindet, die aufgrund diverser unterschiedlicher Delikte täglich im Fokus unserer Ermittler stehen.

 

Das große Problem bei Compliance ist die Verantwortung, die beim Vorstand des Unternehmens liegt: Hält sich ein Mitarbeiter nicht an die Regelungen seiner Firma und verstößt damit gegen die Compliance, fügt er dem Unternehmen bewusst oder unbewusst finanziellen oder reputativen Schaden zu und kann in einem Gerichtsverfahren nicht nur selbst zur Verantwortung gezogen werden, sondern ggf. auch den Vorstand in Schwierigkeiten bringen, da dieser seiner Aufsichtspflicht nicht oder nur in eingeschränktem Maße nachgekommen ist. Eine genaue Überwachung der firmeninternen Abläufe ist daher unerlässlich, und bei nur geringsten Verdachtsmomenten gegen einzeln oder gemeinsam agierende Mitarbeiter wird zu einem Einsatz unserer Detektei aus Frankfurt am Main geraten: 069 1201 8454-0.


Wie wird in Unternehmen der reibungslose Ablauf sichergestellt?


Die meisten Großunternehmen haben inzwischen Prozesse zur Sicherstellung der Compliance eingeführt, die im Allgemeinen Compliance-Management-Systeme (CMS) genannt werden. Darunter können die verschiedensten Arbeitsabläufe und Kontrollmechanismen fallen, die teilweise reibungslos, aber gelegentlich auch nur eingeschränkt funktionieren. Probleme können oft bei Befragungen der Mitarbeiter zum eigenen Arbeitsablauf auftreten, weil jede Auslassung oder Nichterwähnung von wichtigen Details bereits Konsequenzen nach sich ziehen kann; auch Überprüfungen der Compliance-Schulungsteilnahmen der Mitarbeiter und ähnliches führen häufig nicht zu den gewünschten Ergebnissen, bspw. wenn zwar eine Teilnahmebestätigung vorliegt, aber nicht einwandfrei nachgewiesen werden kann, ob der Arbeitnehmer tatsächlich beim gesamten Schulungsangebot anwesend war.

 

Während diese Vorgehensweisen und Einsichten in die Personalakten sowie Befragungen von Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Kollegen noch zu den gestatteten Abläufen zählen, gilt eine genauere Überprüfung des speziellen Mitarbeiters spätestens bei Zahlungs- und Kontobewegungsüberwachungen und Observationen im Privatleben als illegal; das Gleiche gilt für den Arbeitsplatz, wenn nicht ein begründeter Verdacht gegen den Mitarbeiter vorliegt. Der Einsatz unserer Frankfurter Privatdetektive ist entsprechend nur in konkreten Verdachtsfällen möglich, da sie sich andernfalls, ebenso wie auch der beauftragende Vorstand, einer Straftat im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes schuldig machen würden.


Ein Angestellter ist beim Compliance-Verstoß erwischt worden – was nun?


Kann ein Mitarbeiter eines Compliance-Verstoßes überführt werden, so bestehen mehrere Möglichkeiten, mit diesem zu verfahren: Während viele Unternehmen bei einmaliger Zuwiderhandlung (abhängig von dem genauen Verstoß) Nachsicht walten lassen und den Mitarbeiter lediglich verwarnen, versuchen andere, dem Täter fristlos und gegen Schadenersatz zu kündigen. Dieser Schritt wird von unserer Wirtschaftsdetektei aus Frankfurt/Main bei schwerwiegenden Verstößen dringend angeraten, um bei Zuwiderhandlungen ein Exempel zu statuieren und möglichen Nachahmungstätern direkt zu zeigen, was ihnen bei ähnlichem Verhalten blüht. Außerdem: Wird in einem Betrieb öfter mal ein Auge zugedrückt, ließe sich später jeder neue Compliance-Verstoß damit verteidigen, dass bei vorherigen Taten nicht härter durchgegriffen wurde und man deshalb die gleiche Behandlung verdiene. Den Mitarbeiterstab von Detektiveinsätzen zu unterrichten, kann in mehrfacher Hinsicht positive Auswirkungen zeigen, ein Beispiel finden Sie hier.

 

Voraussetzung für arbeitsrechtliche Maßnahmen sind natürlich gerichtsfeste Beweise, für die unsere Frankfurter Detektive gerne sorgen, sofern sich der Anfangsverdacht tatsächlich bestätigt. Fristlose Kündigungen aus mittelständischen und großen Unternehmen werden von Richtern mitunter nur dann abgesegnet, wenn im Unternehmen ein funktionierendes Compliance-System besteht. Ist ein solches nicht vorhanden, einigt man sich oft lieber auf einvernehmliche und stillschweigende Abfindungen, anstatt eine fristlose Kündigung auszusprechen, die einen durchaus wichtigen Lerneffekt für Nachahmungstäter vorweisen könnte. Um diese internen Compliance-Prozesse einführen beziehungsweise verbessern zu können, ist es essentiell, sich mit möglichen Problembereichen im Arbeitsablauf auszukennen. Unsere Wirtschaftsermittler aus Frankfurt am Main beraten* Sie dahingehend gerne jederzeit und stehen stets zu Ihrer Verfügung: info@aaden-detektive-frankfurt.de.


Detektei Frankfurt am Main | Detektiv Frankfurt/Main | Wirtschaftsdetektei Frankfurt a.M.

Welche Vorteile bietet die Arbeit unserer Detektei aus Frankfurt?


Unsere Detektive aus Frankfurt a.M. sind in der Lage, sogenannte Background-Checks zu Mitarbeitern durchzuführen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Es dürfen zwar begrenzt auch stichprobenartige Datenabgleiche zu Konto- und Kommunikationsinformationen erhoben werden, aber eben nicht gezielt zu einzelnen Mitarbeitern, sonst werden Bußgelder und Schadenersatzzahlungen von bis zu 300.000 € riskiert. Als eines der aktuelleren Beispiele dient hierfür der Datenschutzskandal bei der Deutschen Bahn unter Hartmut Mehdorn, bei dem die Daten von 173.000 Mitarbeitern mit denen von Lieferanten abgeglichen wurden, bei einigen davon sogar die Konten; die Folge: Mehdorn, der halbe Bahn-Vorstand und der Antikorruptionsbeauftragte verloren ihre Posten.

 

Der Einsatz von Wirtschafts- und Privatdetektiven ist dementsprechend nicht jederzeit möglich, da das Bundesdatenschutzgesetz die Privatsphäre von Angestellten als höchst schützenswert einstuft. Der Unternehmensvorstand kann demnach nicht einfach beliebig Angestellte überprüfen bzw. observieren lassen. Unsere Detektei aus Hessen wird entsprechend erst dann aktiv, wenn Verdachtsmomente dargelegt werden können, die eine genauere Überprüfung der entsprechenden Mitarbeiter rechtfertigen. Bei möglichen diesbezüglichen Zweifeln werden unsere Ermittler gerne beratend für Sie tätig und informieren Sie sowohl über die Handlungsmöglichkeiten, die in Ihrem speziellen Fall bestehen, als auch über jene, die aufgrund der Gesetzes- und Beweislage nicht wahrgenommen werden dürfen: 069 1201 8454-0Bei zu verfassenden Compliance-Regelungen stehen unsere erfahrenen Privatdetektive aus Frankfurt am Main den Unternehmensleitungen natürlich auch gern zur Verfügung, da man grundsätzlich sagen kann: Je genauer und detailreicher ein Regelwerk verfasst ist, desto weniger Angestellte übertreten diese Regelungen unwissentlich. Ein großer Prozentsatz der Mitarbeiter, die unabsichtlich gegen die Compliance verstoßen, kann durch ein gutes Standardregulatorium auf die richtige Bahn gebracht werden. 


*Hinweis


Die Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt am Main bietet keine Rechtsberatung an. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens, gerne sprechen wir auf Nachfrage diesbezügliche Empfehlungen aus.