Immer wieder liest man in den Zeitungen von konkursgegangenen Unternehmen und bekannten Persönlichkeiten, die Insolvenz anmelden müssen, sei es eine geschäftliche oder eine private. Doch was genau sagt der mit diesen Berichterstattungen bisweilen einhergehende Begriff des Konkurs- bzw. Insolvenz-Betrugs aus? Ist jedes Verschweigen von Besitz oder das Verheimlichen von weiteren Gelddepots im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren direkt ein illegaler und zu ahndender Betrugsfall? Was genau dieser Terminus umfasst und welche Tatbestände unter seine Definition fallen, soll nachfolgend von den Wirtschaftsdetektiven der Aaden Detektei Frankfurt/Main genauer erläutert werden. Da der Begriff Konkurs rechtlich als veraltet angesehen und durch den Terminus Insolvenz ersetzt wurde, soll auch im Folgenden von Insolvenzbetrug die Rede sein.
Insolvenzbetrug betrifft, wie das Wort schon sagt, Wirtschaftsstraftaten, die im Zusammenhang mit einer Insolvenz begangen werden; im Großteil der Fälle entfernt die insolvente Person bzw. der Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens Geld oder sonstige wertvolle Besitztümer aus der Insolvenzmasse, um diese für sich einbehalten zu können. Auch eine gänzlich aus betrügerischen Motiven angemeldete Insolvenz, zum Beispiel zum Abwimmeln von lästigen Gläubigern, fällt unter diesen Begriff. Außerdem wird die Insolvenzverschleppung, also eine um mehr als 21 Tage verspätete Anmeldung der Insolvenz, dazu gezählt.
Insolvenzbetrug beschreibt allerdings lediglich widerrechtliche Einbehaltungen von Besitztümern, nicht aber legale, die in bestimmten Fällen gleichfalls moralisch bedenklich sind. Rechtlich wird laut §§ 283 und 283a StGB von Bankrott-Straftaten gesprochen, auch wenn die Begriffe Konkurs- und Insolvenzbetrug in der Umgangssprache üblicher sind. Wenn Sie einen Insolvenzbetrug zu Ihrem Schaden vermuten, können Sie sich gern an unsere Wirtschaftsdetektei in Frankfurt am Main wenden, um durch uns das betrügerische Verhalten gerichtsfest dokumentieren und nachweisen zu lassen: 069 1201 8454-0.
Abgesehen von den oben genannten Fällen zählt auch eine bewusste Überschuldung zum Tatbestand des Insolvenzbetrugs, wenn die drohende Zahlungsunfähigkeit oder ein von außen eingeleitetes Insolvenzverfahren bekannt sind. Unsere Privatdetektive aus Frankfurt/Main können von einer bundesweiten Praxis der Betrüger berichten, die in ihrer Verzweiflung oder ihrer Habgier trotz des Wissens um ihre zur Neige gehenden Geldmittel teure Gegenstände oder Aktien erwerben – oft auf Kredit und mit gefälschten Liquiditätsbeweisen –, obwohl sie dabei genau wissen, dass sie diese Kredite und getätigten Käufe niemals zurückleisten werden/müssen. Auch die Fälschung von Bilanzen zugunsten oder zum Nachteil des eigenen Verfahrens steht unter Strafe. Beim Nachweis einer dieser Tatbestände drohen eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Außerdem ist jedes plötzliche Verschenken und vorzeitige Vererben von Teilen des Vermögens zu dessen augenscheinlicher Verringerung unter derselben oben genannten Strafe verboten, da es nur darauf abzielt, die Insolvenzverwalter und damit auch sämtliche Gläubiger über den tatsächlichen Vermögenswert zu täuschen. Auf diese Art – so die Hoffnung – gelingt es durch Rückaneignung dieser "Schenkungen", schneller wieder aus den Schulden herauszukommen bzw. – häufiger noch – trotz hoher Verschuldung ein Leben in Saus und Braus zu führen. Ferner warnen unsere Detektive aus Frankfurt a.M., dass nicht nur die "erfolgreich" ausgeführte Tat strafbar ist, sondern auch der bloße Versuch mit demselben Strafmaß aufwartet.
Nicht nur Geschäftspartner, Firmen und Gläubiger sind von Insolvenzbetrug betroffen, auch Privatpersonen werden nach der Erfahrung unserer Detektei in Frankfurt am Main regelmäßig betrogen. Kauft man beispielsweise ein teures Auto, zahlt dieses an oder sogar bereits komplett ab und erhält dann nach einigen Wochen oder sogar Monaten Funkstille plötzlich die Nachricht, dass der Verkäufer Insolvenz angemeldet habe, kann in der Regel von Insolvenzbetrug ausgegangen werden. Es handelt sich hierbei um eine typische Betrugsmasche beim Autoverkauf. Der Verkäufer macht sich die Unwissenheit des Käufers über seine Geldprobleme und die drohende Zahlungsunfähigkeit zunutze, indem er eine Anzahlung oder Gesamtzahlung über einen möglichst teuren Wertgegenstand erhält, dabei jedoch nie vorhat, diesen an den Käufer auszuhändigen. Im Gegenteil: Der Verkäufer ist in seinem Insolvenzverfahren sogar gezwungen, Teile seines Eigentums pfänden zu lassen – darunter natürlich gerne den eigentlich bereits verkauften Wagen, der ihm ja ohnehin nicht mehr gehört. Der Verkauf wird dem Insolvenzverwalter verschwiegen und das bereits gezahlte Geld einbehalten – entweder für die ersten Rückzahlungen an den Insolvenzverwalter oder für eigene verheimlichte Investitionen, die nicht in das Insolvenzvermögen einbezogen werden sollen.
Als weiterer Gläubiger in ein laufendes Insolvenzverfahren einzusteigen, ist gerade für Privatpersonen nicht nur schwierig, sondern häufig auch wenig erfolgversprechend, da man sich in der Regel am Ende einer langen Reihe vorrangiger Gläubiger anstellen muss. Auch sind für Privatleute von den Gerichten kaum Informationen über weitere Vorgehensweisen zu erhalten, abgesehen von den regelmäßig angefertigten Berichten, die der Insolvenzverwalter dem Gericht vorlegen muss. Gerade dann besteht aber für den betroffenen Bürger ein besonderes Interesse an einer detaillierteren Lagebeschreibung des Betrügers. Für die Akteneinsicht allerdings benötigt die Privatperson einen mit weiteren Kosten verbundenen Anwalt und kann erst nach dieser erneuten Investition entscheiden, ob sich der Klageweg überhaupt lohnt. Was der Anwalt natürlich nicht einsehen kann, sind verborgene Vermögensgüter.
Durch die Beauftragung der Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt/Main lässt sich dieses insolvenzrelevante Eigentum ermitteln (Immobilienermittlung, Fahrzeugeigentum, erhaltene Erbmassen etc.). Zudem sind wir vornehmlich durch Observationen in der Lage zu prüfen, ob der Betrüger Einkünfte aus verheimlichten Tätigkeiten (ggf. Schwarzarbeit), Mieten, Renten, Unternehmensbeteiligungen, Dividenden usw. bezieht. Ist dies gegeben, liefern unsere hessischen Detektive gerichtsfeste Beweise und geben dem Geschädigten somit neue Möglichkeiten, das ins Leere bezahlte Geld zurückzuerhalten. Unsere Wirtschaftsermittler sind außerdem über Halterfeststellungen in der Lage, den neuen Eigentümer des im Beispiel erwähnten bezahlten Fahrzeugs zu ermitteln. Dank des § 47 der Insolvenzordnung (InsO), Aussonderung, kann der betrogene Autokäufer anschließend darauf pochen, dass das Fahrzeug nicht zur Insolvenzmasse gehört und somit an ihn übergeben werden muss. Gesetzt den Fall, dass das Fahrzeug nicht in die Insolvenzmasse gefallen ist, sondern an einen weiteren Käufer veräußert wurde, der Schuldner also doppelt abkassiert hat, greift § 48 InsO, Ersatzaussonderung, wodurch sich wiederum weitere Möglichkeiten zur Entschädigung ergeben.
Sollten Sie oder Ihre Firma unter den Sperenzchen eines (vermutlichen) Insolvenzbetrügers leiden, diesem jedoch bisher nicht nachweisen können, dass er sich des Insolvenzbetrugs schuldig gemacht hat, bietet sich das Engagement der auf Wirtschaftskriminalität spezialisierten Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt/Main an. Durch detailgenaue Recherchen und diskrete Observationen des Schuldners kann schnell zutage gefördert werden, ob ein Betrugsfall vorliegt und ob das Insolvenzverfahren in Gänze aus betrügerischen Gründen angemeldet wurde bzw. ob zumindest Teile des Privat- oder Geschäftsvermögens rechtzeitig abgesetzt wurden – ins Ausland, ins familiäre Umfeld, auf andere Firmenbeteiligungen etc. Die Vorgehensweise unserer Detektive aus Frankfurt bedient sich aus einem großen Spektrum an Ermittlungsmöglichkeiten und variiert flexibel je nach Fall, wodurch die bestmögliche Aufklärung gewährleistet ist: info@aaden-detektive-frankfurt.de.